Allgemeine Angaben
Dokument
Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO
Stand
Juni 2026
Auftragnehmer
Eki Webdesign – Kaan Ekinci
Adresse
Bahnstraße 2
2486 Pottendorf
Österreich
Website
ekiwebdesign.at
Vertragsparteien
Auftraggeber / Verantwortlicher
Firma: [Kundenfirma]
Adresse: [Adresse des Kunden]
UID/Firmenbuchnummer: [optional]
Vertreten durch: [Name, Funktion]
E-Mail: [E-Mail des Kunden]
nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Verantwortlicher“
Auftragnehmer / Auftragsverarbeiter
Firma: Eki Webdesign – Kaan Ekinci
Adresse: Bahnstraße 2, 2486 Pottendorf, Österreich
E-Mail: ekiwebdesign.studio@gmail.com
Website: ekiwebdesign.at
nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Auftragsverarbeiter“
1. Zweck, Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Verantwortlichen zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere Webdesign, technische Umsetzung, Wartung, Hosting, Support und Betreuung.
- Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung sowie Kategorien betroffener Personen und Daten ergeben sich aus Anlage 1 dieses Vertrags.
- Die Verarbeitung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragsverarbeiter Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, zum Beispiel durch Admin-Zugang, Datenbankzugriff, Formularzugriff, Backup-Zugriff oder Hosting-Zugriff.
- Die Verarbeitung endet grundsätzlich mit Beendigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses, soweit keine gesetzlichen Pflichten oder berechtigten Gründe einer sofortigen Löschung entgegenstehen.
2. Weisungsgebundenheit
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
- Weisungen bedürfen der Textform. Textform umfasst insbesondere E-Mail.
- Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
- Der Auftragsverarbeiter ist nicht verpflichtet, eine rechtliche Prüfung der Weisungen vorzunehmen.
3. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich insbesondere dazu:
- personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags und nach Weisung zu verarbeiten
- Vertraulichkeit zu gewährleisten
- geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen
- Zugriffe auf personenbezogene Daten auf das erforderliche Maß zu beschränken
- Sicherheitsvorfälle unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Bekanntwerden, zu melden
- den Verantwortlichen im Rahmen der technischen Möglichkeiten bei Betroffenenrechten zu unterstützen
- personenbezogene Daten nach Vertragsende gemäß den Regelungen dieses Vertrags zu löschen oder zurückzugeben
Eine rechtliche Beratung oder Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einzelner Maßnahmen
erfolgt durch den Auftragsverarbeiter nicht.
4. Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist allein verantwortlich für:
- die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung
- das Vorliegen geeigneter Rechtsgrundlagen
- erforderliche Einwilligungen
- Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen
- die Auswahl und rechtliche Bewertung eingesetzter Tools
- Inhalte der Website, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweise
- Konfiguration und rechtliche Bewertung von Cookie-, Tracking- und Analyse-Tools
Tracking- oder Analyse-Tools, zum Beispiel Google Analytics, werden ausschließlich auf Weisung
des Verantwortlichen implementiert.
5. Unterauftragsverarbeiter
- Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern.
- Unterauftragsverarbeiter dürfen eingesetzt werden, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
- Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit eingesetzten Unterauftragsverarbeitern geeignete Datenschutzvereinbarungen bestehen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Typische Unterauftragsverarbeiter oder eingebundene technische Dienstleister können insbesondere sein:
- Hosting-Provider, zum Beispiel Hostinger oder andere vom Kunden gewählte Anbieter
- Rechenzentrumsbetreiber
- WordPress-Plugin- und Theme-Anbieter, zum Beispiel Elementor
- Google-Dienste, sofern vom Verantwortlichen gewünscht oder aktiviert
- Analyse-, Cookie- oder Marketing-Tools auf Weisung des Verantwortlichen
- sonstige Drittanbieter-Tools, die zur Umsetzung des Projekts erforderlich oder vom Verantwortlichen gewünscht sind
6. Drittlandübermittlung
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen
der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, zum Beispiel durch einen Angemessenheitsbeschluss,
geeignete Garantien oder EU-Standardvertragsklauseln.
Die Verantwortung für die rechtliche Bewertung eingesetzter Drittland-Tools liegt beim
Verantwortlichen, sofern diese Tools auf dessen Weisung eingesetzt werden.
7. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko
angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Details ergeben sich aus Anlage 2.
- passwortgeschützte Benutzerkonten
- aktivierte Geräteverschlüsselung, soweit verfügbar
- aktiver Virenschutz
- regelmäßige Sicherheitsupdates
- Zugriff nur nach dem Need-to-know-Prinzip
- keine Speicherung personenbezogener Daten in öffentlichen Cloud-Diensten ohne Vereinbarung
- projektbezogene Trennung von Kundendaten
- regelmäßige Löschung nicht mehr benötigter Backups und Datenbestände
8. Datenschutzverletzungen
- Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Datenschutzverletzungen ohne unangemessene Verzögerung, spätestens binnen 48 Stunden nach Bekanntwerden.
- Die Meldung enthält, soweit möglich, Art des Vorfalls, betroffene Datenarten, Anzahl betroffener Personen, wahrscheinliche Folgen und bereits ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen.
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen der technischen Möglichkeiten bei der Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten.
9. Betroffenenrechte
- Erkennt der Auftragsverarbeiter Anfragen betroffener Personen, leitet er diese unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen der technischen Möglichkeiten bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten.
- Eine eigenständige rechtliche Beantwortung von Betroffenenanfragen erfolgt durch den Auftragsverarbeiter nicht.
10. Löschung und Rückgabe
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe entgegenstehen.
- Backups werden im üblichen technischen Turnus überschrieben.
- Technisch bedingte Restbestände werden auf das erforderliche Mindestmaß reduziert.
- Eine weitergehende technische Unterstützung, insbesondere umfangreiche Exporte, Sonderaufbereitungen oder Migrationen, kann nach Aufwand verrechnet werden, sofern sie nicht bereits vertraglich vereinbart ist.
11. Kontrollrechte und Audit
- Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung dieses Vertrags in angemessenem Umfang zu überprüfen.
- Audits erfolgen nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 10 Werktagen und unter angemessener Berücksichtigung des Geschäftsbetriebs des Auftragsverarbeiters.
- Der Auftragsverarbeiter kann geeignete Nachweise bereitstellen, zum Beispiel TOM-Dokumentation oder sonstige relevante Informationen.
- Vor-Ort-Audits sind auf notwendige Fälle zu beschränken.
- Unterstützungsleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können nach Aufwand verrechnet werden.
12. Vergütung
Unterstützungsleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere umfangreiche
Exporte, Sonderauswertungen, erweiterte Audit-Unterstützung, Datenaufbereitungen oder technische
Sondermaßnahmen, können nach Aufwand verrechnet werden.
13. Rangfolge
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag geht datenschutzrechtlich widersprechenden Regelungen aus dem
Hauptvertrag vor. Im Übrigen gelten die AGB und individuellen vertraglichen Vereinbarungen fort.
14. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
- Es gilt österreichisches Recht.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragsverarbeiters.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1: Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung ist die technische Umsetzung, Betreuung, Wartung, Pflege, Fehlerbehebung,
Migration, Sicherung oder Weiterentwicklung von Websites, Websystemen und damit verbundenen digitalen
Diensten des Verantwortlichen.
Art und Zweck der Verarbeitung
- technische Administration von Websites
- Einrichtung und Pflege von WordPress, Themes, Plugins und Formularen
- Fehleranalyse und Support
- Wartung, Updates und Sicherheitsmaßnahmen nach Vereinbarung
- Hosting oder technische Betreuung nach Vereinbarung
- Migration, Backup, Export oder Wiederherstellung nach Vereinbarung
- Einbindung von Analyse-, Cookie-, Termin- oder Drittanbieter-Tools auf Weisung
Kategorien betroffener Personen
- Kunden des Verantwortlichen
- Interessenten und Website-Besucher
- Kontaktpersonen und Ansprechpartner
- Mitarbeiter oder Vertreter des Verantwortlichen
- Nutzer von Formularen, Terminbuchungen oder sonstigen Website-Funktionen
Kategorien personenbezogener Daten
- Stammdaten, zum Beispiel Name, Firma und Adresse
- Kontaktdaten, zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Kommunikationsdaten, zum Beispiel Nachrichteninhalte und Anfrageinformationen
- technische Daten, zum Beispiel IP-Adresse, Browserdaten, Logfiles und Zeitstempel
- Nutzungsdaten, zum Beispiel Seitenaufrufe, Formularinteraktionen oder Buchungsdaten
- Zugangsdaten, soweit diese zur Leistungserbringung erforderlich sind
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
Zugriffskontrolle
- passwortgeschützte Benutzerkonten
- Vergabe von Zugriffsrechten nach Erforderlichkeit
- projektbezogene Trennung von Kundenzugängen und Kundendaten
- keine Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte
System- und Gerätesicherheit
- aktivierter Virenschutz
- regelmäßige Sicherheitsupdates
- Geräteverschlüsselung, soweit technisch verfügbar
- Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Arbeitsgeräte
Datenorganisation
- projektbezogene Organisation von Kundendaten
- Löschung nicht mehr benötigter Daten nach Projektende oder Ablauf technischer Erforderlichkeit
- keine unnötige Vervielfältigung personenbezogener Daten
- Backups nur soweit erforderlich oder vertraglich vereinbart
Vertraulichkeit
- vertrauliche Behandlung von Kundendaten und Projektinformationen
- Zugriff nur für Personen, die diesen zur Leistungserbringung benötigen
- keine Veröffentlichung oder Weitergabe vertraulicher Informationen ohne Berechtigung
Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit
- Backups nach Vereinbarung oder im Rahmen der eingesetzten Hosting-Umgebung
- Wiederherstellung im Rahmen der technischen Möglichkeiten
- keine Garantie bestimmter Wiederherstellungszeiten ohne gesonderte Vereinbarung